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Hesekiel  


45 : 1 Wenn ihr nun das Land durchs Los austeilt, so sollt ihr ein Hebopfer vom Lande absondern, das dem HERRN heilig sein soll, funfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit; der Platz soll heilig sein, soweit er reicht.
45 : 2 Und von diesem sollen zum Heiligtum kommen je funfhundert Ruten ins Gevierte und dazu ein freier Raum umher funfzig Ellen.
45 : 3 Und auf dem Platz, der funfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit ist, soll das Heiligtum stehen, das Allerheiligste.
45 : 4 Das ubrige aber vom geheiligten Lande soll den Priestern gehoren, die im Heiligtum dienen und vor den HERRN treten, ihm zu dienen, da sie Raum zu Hausern haben, und soll auch heilig sein.
45 : 5 Aber die Leviten, so vor dem Hause dienen, sollen auch funfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit haben zu ihrem Teil, da sie da wohnen.
45 : 6 Und der Stadt sollt ihr auch einen Platz lassen fur das ganze Haus Israel, funftausend Ruten breit und funfundzwanzigtausend lang, neben dem geheiligten Lande.
45 : 7 Dem Fursten aber sollt ihr auch einen Platz geben zu beiden Seiten, neben dem geheiligten Lande und neben dem Platz der Stadt, und soll der Platz gegen Abend und gegen Morgen so weit reichen als die Teile der Stamme.
45 : 8 Das soll sein eigen Teil sein in Israel, damit meine Fursten nicht mehr meinem Volk das Ihre nehmen, sondern sollen das Land dem Haus Israel lassen fur ihre Stamme.
45 : 9 Denn so spricht der HERR HERR: Ihr habt's lange genug gemacht, ihr Fursten Israels; lasset ab von Frevel und Gewalt und tut, was recht und gut ist, und tut ab von meinem Volk euer Austreiben, spricht der HERR HERR.
45 : 10 Ihr sollt rechtes Gewicht und rechte Scheffel und rechtes Ma haben.
45 : 11 Epha und Bath sollen gleich sein, da ein Bath den zehnten Teil vom Homer habe und das Epha den zehnten Teil vom Homer; denn nach dem Homer soll man sie beide messen.
45 : 12 Aber ein Lot soll zwanzig Gera haben; und eine Mina macht zwanzig Lot, funfundzwanzig Lot und funfzehn Lot.
45 : 13 Das soll nun das Hebopfer sein, das ihr heben sollt, namlich den sechsten Teil eines Epha von einem Homer Weizen und den sechsten Teil eines Epha von einem Homer Gerste.
45 : 14 Und vom Ol sollt ihr geben je den zehnten Teil eines Bath vom Kor, welches zehn Bath oder ein Homer ist; denn zehn Bath machen einen Homer.
45 : 15 Und je ein Lamm von zweihundert Schafen aus der Herde auf der Weide Israels zum Speisopfer und Brandopfer und Dankopfer, zur Versohnung fur sie, spricht der HERR HERR.
45 : 16 Alles Volk im Lande soll solches Hebopfer zum Fursten in Israel bringen.
45 : 17 Und der Furst soll die Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer ausrichten auf die Feste, Neumonde und Sabbate, auf alle Feiertage des Hauses Israel; er soll die Sundopfer und Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer tun zur Versohnung fur das Haus Israel.
45 : 18 So spricht der HERR HERR: Am ersten Tage des ersten Monats sollst du nehmen einen jungen Farren, der ohne Fehl sei, und das Heiligtum entsundigen.
45 : 19 Und der Priester soll von dem Blut des Sundopfers nehmen und die Pfosten am Hause damit besprengen und die vier Ecken des Absatzes am Altar samt den Pfosten am Tor des Innern Vorhofs.
45 : 20 Also sollst du auch tun am siebenten Tage des Monats wegen derer, die geirrt haben oder weggefuhrt worden sind, da ihr das Haus entsundigt.
45 : 21 Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah halten und sieben Tage feiern und ungesauertes Brot essen.
45 : 22 Und am selben Tage soll der Furst fur sich und fur alles Volk im Lande einen Farren zum Sundopfer opfern.
45 : 23 Aber die sieben Tage des Festes soll er dem HERRN taglich ein Brandopfer tun: je sieben Farren und sieben Widder, die ohne Fehl seien; und je einen Ziegenbock zum Sundopfer.
45 : 24 Zum Speisopfer aber soll er je ein Epha zu einem Farren und ein Epha zu einem Widder opfern und je ein Hin Ol zu einem Epha.
45 : 25 Am funfzehnten Tage des siebenten Monats soll er sieben Tage nacheinander feiern, gleichwie jene sieben Tage, und es ebenso halten mit Sundopfer, Brandopfer, Speisopfer samt dem Ol.