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2 Mose  


22 : 1 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll funf Ochsen fur einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe fur ein Schaf.
22 : 2 Wenn ein Dieb ergriffen wird, da er einbricht, und wird dabei geschlagen, da er stirbt, so soll man kein Blutgericht uber jenen lassen gehen.
22 : 3 Ist aber die Sonne uber ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl.
22 : 4 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefaltig wiedergeben.
22 : 5 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschadigt, da er sein Vieh lat Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
22 : 6 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezundet hat.
22 : 7 Wenn jemand seinem Nachsten Geld oder Gerate zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefaltig wiedergeben;
22 : 8 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Gotter" bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nachsten Habe gelegt.
22 : 9 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Gotter" kommen. Welchen die "Gotter" verdammen, der soll's zwiefaltig seinem Nachsten wiedergeben.
22 : 10 Wenn jemand seinem Nachsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschadigt oder wird ihm weggetrieben, da es niemand sieht,
22 : 11 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nachsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also da jener nicht bezahlen musse.
22 : 12 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
22 : 13 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen.
22 : 14 Wenn's jemand von seinem Nachsten entlehnt, und es wird beschadigt oder stirbt, da sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen.
22 : 15 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.
22 : 16 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schlaft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben.
22 : 17 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwagen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebuhrt.
22 : 18 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen.
22 : 19 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben.
22 : 20 Wer den Gottern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt.
22 : 21 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrucken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Agyptenland gewesen.
22 : 22 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrangen.
22 : 23 Wirst du sie bedrangen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhoren;
22 : 24 so wird mein Zorn ergrimmen, da ich euch mit dem Schwert tote und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden.
22 : 25 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben.
22 : 26 Wenn du von deinem Nachsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht;
22 : 27 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schlaft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhoren; denn ich bin gnadig.
22 : 28 Den "Gottern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lastern.
22 : 29 Deiner Frucht Fulle und Saft sollst du nicht zuruckhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben.
22 : 30 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage la es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben.
22 : 31 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen.