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3 Mose  


27 : 1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
27 : 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelubde tut, also da du seinen Leib schatzen mut,
27 : 3 so soll dies eine Schatzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schatzen auf funfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums,
27 : 4 ein Weibsbild auf dreiig Silberlinge.
27 : 5 Von funf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schatzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge.
27 : 6 Von einem Monat an bis auf funf Jahre sollst du ihn schatzen auf funf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge.
27 : 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und daruber, so sollst du ihn schatzen auf funfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge.
27 : 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schatzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schatzen; er soll ihn aber schatzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann.
27 : 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
27 : 10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein boses, oder ein boses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein.
27 : 11 Ist aber das Tier unrein, da man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen,
27 : 12 und der Priester soll's schatzen, ob es gut oder bose sei; und es soll bei des Priesters Schatzung bleiben.
27 : 13 Will's aber jemand losen, der soll den Funften uber die Schatzung geben.
27 : 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, da es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schatzen, ob's gut oder bose sei; und darnach es der Priester schatzt, so soll's bleiben.
27 : 15 So es aber der, so es geheiligt hat, will losen, so soll er den funften Teil des Geldes, zu dem es geschatzt ist, draufgeben, so soll's sein werden.
27 : 16 Wenn jemand ein Stuck Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschatzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es funfzig Silberlinge gelten.
27 : 17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten.
27 : 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den ubrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schatzen.
27 : 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker losen, so soll er den funften Teil des Geldes, zu dem er geschatzt ist, draufgeben, so soll er sein werden.
27 : 20 Will er ihn aber nicht losen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr losen konnen;
27 : 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein.
27 : 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist,
27 : 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schatzung geben, da sie dem HERRN heilig sei.
27 : 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, da sein Erbgut im Lande sei.
27 : 25 Alle Schatzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera.
27 : 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebuhrt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN.
27 : 27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's losen nach seinem Werte, und darubergeben den Funften. Will er's aber nicht losen, so verkaufe man's nach seinem Werte.
27 : 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch losen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN.
27 : 29 Man soll auch keinen verbannten Menschen losen, sondern er soll des Todes sterben.
27 : 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Fruchten der Baume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein.
27 : 31 Will aber jemand seinen Zehnten losen, der soll den Funften darubergeben.
27 : 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN.
27 : 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder bose sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelost werden.
27 : 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai.