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3 Mose  


5 : 1 Wenn jemand also sundigen wurde, da er den Fluch aussprechen hort und Zeuge ist, weil er's gesehen oder erfahren hat, es aber nicht ansagt, der ist einer Missetat schuldig.
5 : 2 Oder wenn jemand etwas Unreines anruhrt, es sei ein Aas eines unreinen Tieres oder Viehs oder Gewurms, und wute es nicht, der ist unrein und hat sich verschuldet.
5 : 3 Oder wenn er einen unreinen Menschen anruhrt, in was fur Unreinigkeit der Mensch unrein werden kann, und wute es nicht und wird's inne, der hat sich verschuldet.
5 : 4 Oder wenn jemand schwort, da ihm aus dem Mund entfahrt, Schaden oder Gutes zu tun (wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, ehe er's bedachte), und wird's inne, der hat sich an der einem verschuldet.
5 : 5 Wenn's nun geschieht, da er sich an einem verschuldet und bekennt, da er daran gesundigt hat,
5 : 6 so soll er fur seine Schuld dieser seiner Sunde, die er getan hat, dem HERRN bringen von der Herde eine Schaf-oder Ziegenmutter zum Sundopfer, so soll ihm der Priester seine Sunden versohnen.
5 : 7 Vermag er aber nicht ein Schaf, so bringe er dem HERRN fur seine Schuld, die er getan hat, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die erste zum Sundopfer, die andere zum Brandopfer,
5 : 8 und bringe sie dem Priester. Der soll die erste zum Sundopfer machen, und ihr den Kopf abkneipen hinter dem Genick, und nicht abbrechen;
5 : 9 und sprenge mit dem Blut des Sundopfers an die Seite des Altars, und lasse das ubrige Blut ausbluten an des Altars Boden. Das ist das Sundopfer,
5 : 10 Die andere aber soll er zum Brandopfer machen, so wie es recht ist. Und soll also der Priester ihm seine Sunde versohnen, die er getan hat, so wird's ihm vergeben.
5 : 11 Vermag er aber nicht zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, so bringe er fur seine Sunde als ein Opfer ein zehntel Epha Semmelmehl zum Sundopfer. Er soll aber kein Ol darauf legen noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Sundopfer.
5 : 12 Und soll's zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine Handvoll davon nehmen zum Gedachtnis und anzunden auf dem Altar zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Sundopfer.
5 : 13 Und der Priester soll also seine Sunde, die er getan hat, ihm versohnen, so wird's ihm vergeben. Und es soll dem Priester gehoren wie ein Speisopfer.
5 : 14 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
5 : 15 Wenn sich jemand vergreift, da er es versieht und sich versundigt an dem, das dem HERRN geweiht ist, soll er ein Schuldopfer dem HERRN bringen, einen Widder ohne Fehl von der Herde, der zwei Silberlinge wert sei nach dem Lot des Heiligtums, zum Schuldopfer.
5 : 16 Dazu was er gesundigt hat an dem Geweihten, soll er wiedergeben und den funften Teil daruber geben, und soll's dem Priester geben; der soll ihn versohnen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird's ihm vergeben.
5 : 17 Wenn jemand sundigt und tut wider irgend ein Gebot des HERRN, was er nicht tun sollte, und hat's nicht gewut, der hat sich verschuldet und ist einer Missetat schuldig
5 : 18 und soll bringen einen Widder von der Herde ohne Fehl, der eines Schuldopfers wert ist, zum Priester; der soll ihm versohnen, was er versehen hat und wute es nicht, so wird's ihm vergeben.
5 : 19 Das ist das Schuldopfer; verschuldet hat er sich an dem HERRN.