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5 Mose  


15 : 1 Alle sieben Jahre sollst du ein Erlajahr halten.
15 : 2 Also soll's aber zugehen mit dem Erlajahr: wenn einer seinem Nachsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nachsten oder von seinem Bruder; denn es heit das Erlajahr des HERRN.
15 : 3 Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen.
15 : 4 Es sollte allerdinge kein Armer unter euch sein; denn der HERR wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird zum Erbe einzunehmen,
15 : 5 allein, da du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und haltest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, da du darnach tust.
15 : 6 Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheien hat; so wirst du vielen Volkern leihen, und du wirst von niemanden borgen; du wirst uber viele Volker herrschen, und uber dich wird niemand herrschen.
15 : 7 Wenn deiner Bruder irgend einer arm ist in irgend einer Stadt in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verharten noch deine Hand zuhalten gegen deinen armen Bruder,
15 : 8 sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, nach dem er Mangel hat.
15 : 9 Hute dich, da nicht in deinem Herzen eine bose Tucke sei, da du sprichst: Es naht herzu das siebente Jahr, das Erlajahr, und siehst einen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nicht; so wird er uber dich zu dem HERRN rufen, und es wird dir eine Sunde sein.
15 : 10 Sondern du sollst ihm geben und dein Herz nicht verdrieen lassen, da du ihm gibst; denn um solches willen wird dich der HERR, dein Gott, segnen in allen deinen Werken und in allem, was du vornimmst.
15 : 11 Es werden allezeit Arme sein im Lande; darum gebiete ich dir und sage, da du deine Hand auftust deinem Bruder, der bedrangt und arm ist in deinem Lande.
15 : 12 Wenn sich dein Bruder, ein Hebraer oder eine Hebraerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben.
15 : 13 Und wenn du ihn frei losgibst, sollst du ihn nicht leer von dir gehen lassen,
15 : 14 sondern sollst ihm auflegen von deinen Schafen, von deiner Tenne von deiner Kelter, da du gebest von dem, das dir der HERR, dein Gott, gesegnet hat.
15 : 15 Und gedenke, da du auch Knecht warst in Agyptenland und der HERR, dein Gott, dich erlost hat; darum gebiete ich dir solches heute.
15 : 16 Wird er aber zu dir sprechen: Ich will nicht ausziehen von dir; denn ich habe dich und dein Haus lieb (weil ihm wohl bei dir ist),
15 : 17 so nimm einen Pfriemen und bohre ihm durch sein Ohr an der Tur und la ihn ewiglich dein Knecht sein. Mit deiner Magd sollst du auch also tun.
15 : 18 Und la dich's nicht schwer dunken, da du ihn frei losgibst, denn er hat dir als zwiefaltiger Tagelohner sechs Jahre gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.
15 : 19 Alle Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, was ein Mannlein ist, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst nicht ackern mit dem Erstling deiner Ochsen und nicht scheren die Erstlinge deiner Schafe.
15 : 20 Vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du sie essen jahrlich an der Statte, die der HERR erwahlt, du und dein Haus.
15 : 21 Wenn's aber einen Fehl hat, da es hinkt oder blind ist, oder sonst irgend einen bosen Fehl, so sollst du es nicht opfern dem HERRN, deinem Gott;
15 : 22 sondern in deinem Tor sollst du es essen, du seist unrein oder rein, wie man Reh und Hirsch it.
15 : 23 Allein da du sein Blut nicht essest, sondern auf die Erde gieest wie Wasser.