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5 Mose  


21 : 1 Wenn man einen Erschlagenen findet in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen, und er liegt im Felde und man wei nicht, wer ihn erschlagen hat,
21 : 2 so sollen deine Altesten und Richter hinausgehen und von dem Erschlagenen messen bis an die Stadte, die umher liegen.
21 : 3 Welche Stadt die nachste ist, deren Alteste sollen eine junge Kuh von den Rindern nehmen, mit der man nicht gearbeitet und die noch nicht am Joch gezogen hat,
21 : 4 und sollen sie hinabfuhren in einen kiesigen Grund, der weder bearbeitet noch besat ist, und daselbst im Grund ihr den Hals brechen.
21 : 5 Da sollen herzukommen die Priester, die Kinder Levi; denn der HERR, dein Gott, hat sie erwahlt, da sie ihm dienen und in seinem Namen segnen, und nach ihrem Mund sollen alle Sachen und alle Schaden gerichtet werden.
21 : 6 Und alle Altesten der Stadt sollen herzutreten zu dem Erschlagenen und ihre Hande waschen uber die junge Kuh, der im Grunde der Hals gebrochen ist,
21 : 7 und sollen antworten und sagen: Unsre Hande haben dies Blut nicht vergossen, so haben's auch unsre Augen nicht gesehen.
21 : 8 Sei gnadig deinem Volk Israel, das du, HERR, erlost hast; lege nicht das unschuldige Blut auf dein Volk Israel! So werden sie uber dem Blut versohnt sein.
21 : 9 Also sollst du das unschuldige Blut von dir tun, da du tust, was recht ist vor den Augen des HERRN.
21 : 10 Wenn du in einen Streit ziehst wider deine Feinde, und der HERR, dein Gott, gibt sie dir in deine Hande, da du ihre Gefangenen wegfuhrst,
21 : 11 und siehst unter den Gefangenen ein schones Weib und hast Lust zu ihr, da du sie zum Weibe nehmest,
21 : 12 so fuhre sie in dein Haus und la sie ihr Haar abscheren und ihre Nagel beschneiden
21 : 13 und die Kleider ablegen, darin sie gefangen ist, und la sie sitzen in deinem Hause und beweinen einen Monat lang ihren Vater und ihre Mutter; darnach gehe zu ihr und nimm sie zur Ehe und la sie dein Weib sein.
21 : 14 Wenn du aber nicht mehr Lust zu ihr hast, so sollst du sie gehen lassen, wohin sie will, und nicht um Geld verkaufen noch versetzen, darum da du sie gedemutigt hast.
21 : 15 Wenn jemand zwei Weiber hat, eine, die er liebhat, und eine, die er hat, und sie ihm Kinder gebaren, beide, die liebe und die unwerte, da der Erstgeborene von der unwerten ist,
21 : 16 und die Zeit kommt, da er seinen Kindern das Erbe austeile, so kann er nicht den Sohn der liebsten zum erstgeborenen Sohn machen fur den erstgeborenen Sohn der unwerten,
21 : 17 sondern er soll den Sohn der unwerten fur den ersten Sohn erkennen, da er ihm zwiefaltig gebe von allem, was vorhanden ist; denn derselbe ist der Erstling seiner Kraft, und der Erstgeburt Recht ist sein.
21 : 18 Wenn jemand einen eigenwilligen und ungehorsamen Sohn hat, der seines Vaters und seiner Mutter Stimme nicht gehorcht und, wenn sie ihn zuchtigen, ihnen nicht gehorchen will,
21 : 19 so sollen ihn Vater und Mutter greifen und zu den Altesten der Stadt fuhren und zu dem Tor des Orts,
21 : 20 und zu den Altesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist eigenwillig und ungehorsam und gehorcht unsrer Stimme nicht und ist ein Schlemmer und ein Trunkenbold.
21 : 21 So sollen ihn steinigen alle Leute der Stadt, da er sterbe, und sollst also das Bose von dir tun, da es ganz Israel hore und sich furchte.
21 : 22 Wenn jemand eine Sunde getan hat, die des Todes wurdig ist, und wird getotet, und man hangt ihn an ein Holz,
21 : 23 so soll sein Leichnam nicht uber Nacht an dem Holz bleiben, sondern du sollst ihn desselben Tages begraben, denn ein Gehenkter ist verflucht bei Gott, auf da du dein Land nicht verunreinigst, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe.