ø     eBIBLE         ȸ             伺뵶     Ǵ    ȸҰ
  eBIBLE       ּ            
Library > Bible versions > Luther Bibel 1545 > 5 Mose > 25 >
5 Mose  


25 : 1 Wenn ein Hader ist zwischen Mannern, so soll man sie vor Gericht bringen und sie richten und den Gerechten gerecht sprechen und den Gottlosen verdammen.
25 : 2 Und so der Gottlose Schlage verdient hat, soll ihn doch der Richter heien niederfallen, und man soll ihm vor dem Richter eine Zahl Schlage geben nach dem Ma seiner Missetat.
25 : 3 Wenn man ihm vierzig Schlage gegeben hat, soll man ihn nicht mehr schlagen, auf da nicht, so man mehr Schlage gibt, er zuviel geschlagen werde und dein Bruder verachtlich vor deinen Augen sei.
25 : 4 Du sollst dem Ochsen, der da drischt, nicht das Maul verbinden.
25 : 5 Wenn Bruder beieinander wohnen und einer stirbt ohne Kinder, so soll des Verstorbenen Weib nicht einen fremden Mann drauen nehmen; sondern ihr Schwager soll sich zu ihr tun und sie zum Weibe nehmen und sie ehelichen.
25 : 6 Und den ersten Sohn, den sie gebiert, soll er bestatigen nach dem Namen seines verstorbenen Bruders, da sein Name nicht vertilgt werde aus Israel.
25 : 7 Gefallt es aber dem Mann nicht, da er sein Schwagerin nehme, so soll sie, seine Schwagerin hinaufgehen unter das Tor vor die Altesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen zu erwecken in Israel, und will mich nicht ehelichen.
25 : 8 So sollen ihn die Altesten der Stadt fordern und mit ihm reden. Wenn er dann darauf besteht und spricht: Es gefallt mir nicht, sie zu nehmen,
25 : 9 so soll seine Schwagerin zu ihm treten vor den Altesten und ihm einen Schuh ausziehen von seinen Fuen und ihn anspeien und soll antworten und sprechen: Also soll man tun einem jeden Mann, der seines Bruders Haus nicht erbauen will!
25 : 10 Und sein Namen soll in Israel heien "des Barfuers Haus".
25 : 11 Wenn zwei Manner miteinander hadern und des einen Weib lauft zu, da sie ihren Mann errette von der Hand dessen, der ihn schlagt, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham,
25 : 12 so sollst du ihr die Hand abhauen, und dein Auge soll sie nicht verschonen.
25 : 13 Du sollst nicht zweierlei Gewicht in deinem Sack, gro und klein, haben;
25 : 14 und in deinem Hause soll nicht zweierlei Scheffel, gro und klein, sein.
25 : 15 Du sollst ein vollig und recht Gewicht und einen volligen und rechten Scheffel haben, auf da dein Leben lange wahre in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird.
25 : 16 Denn wer solches tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel wie alle, die ubel tun.
25 : 17 Gedenke was dir die Amalekiter taten auf dem Wege, da ihr aus Agypten zoget,
25 : 18 wie sie dich angriffen auf dem Wege und schlugen die letzten deines Heeres, alle die Schwachen, die dir hinten nachzogen, da du mude und matt warst, und furchteten Gott nicht.
25 : 19 Wenn nun der HERR, dein Gott, dich zur Ruhe bringt von allen deinen Feinden umher im Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe einzunehmen, so sollst du das Gedachtnis der Amalekiter austilgen unter dem Himmel. Das vergi nicht!